Adolf Krohn

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Risikominimierung als Korruptionsmethode

Eine hochentwickelte neue Korruptionsmethode ist in den letzten Jahren zum Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung, sehr erfolgreich praktiziert worden. Man betrügt nicht mehr selbst, sondern lässt betrügen und fährt mehr zufällig nur die Beute ein. Dies geschieht meistens so, dass ein aus mehreren Handlungen bestehender Deal auf unterschiedliche Funktionsbereiche und handelnden Personen aufgeteilt wird. Die zum Gelingen erforderlichen Handlungen werden auch nicht schriftlich, sondern mündlich angeordnet. Jeder einzelne handelt ohne die Gesamtaufgabe zu kennen. Lediglich der Nutznießer kennt alle Bausteine des Deals. Im Unternehmens- und Behördenbereich sind dies meistens leitende Mitarbeiter, denen im Einzelfall eigenes Handeln nicht nachgewiesen werden kann. Natürlich gehört dazu auch, dass man sich die Mitarbeiter gefügig gemacht hat, damit von diesen kein Störpotenzial ausgeht. Sofern ein Wirtschaftsprüfer im Deal erforderlich ist, wird auch dieser natürlich handverlesen gesucht und gefunden.

Wie effektiv das funktionieren kann zeigte z.B. der Fall eines Politikers, dem eine Vermögensverschiebung von ca. 1,25 Millionen qm. meist bebauter Grundstücke plus 280 Millionen DM aus unterschiedlichen öffentlichen Kassen, aus staatlichem Besitz in die private Schatulle gelang und er selbst die entscheidenden Verträge und zahlreiche Vertragsnachträge von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt unterzeichnen ließ. Trotz einer gewaltigen Vermögensmehrung zu Lasten der öffentlichen Kassen, nie hätte ihm persönlich etwas strafrechtlich relevantes nachgewiesen werden können. Weil auch alle in diesem Zusammenhang geschlossenen Verträge von einem Rechtsanwalt mit Vollmacht des so bereicherten Politikers unterschrieben wurden.

Auch der neueste Trick mit den Honorarvorschüssen für angeblich zu veröffentlichende Erinnerungen gehören in diesem Bereich, weil Zahlung und offiziell geschuldete Leistung sehr weit auseinander liegen. Was der Geber tatsächlich vom Nehmer aus der Politik erwartet, bedarf in diesen Kreisen keiner schriftlichen Fixierung. Und dass der Geber in solchen Fällen als Lobbyist arbeitet versteht sich von selbst.

Praktiziert wird auch, dass die etablierten Parteien bei der Verteilung der Beute berücksichtigt werden. Dies kann z.B. durch aktive Spendentätigkeit oder durch die gezielte finanzielle Unterstützung einzelner mächtiger Politiker, im Sinne von einbinden, geschehen. Bei sehr großem Geschick kann ein erfolgreicher Abzocker immer noch argumentieren, er habe alles nur für seine Partei getan. Selbst bei den mit hoher krimineller Energie eingesammelten sogenannten Parteispenden, die im Zuge dieses großen sogenannten Parteifinanzierungsskandals in den 80er aufgedeckt wurden, verteidigten sich die Täter mit solchen Phrasen relativ erfolgreich. Wie erfolgreich erleben wir gerade, weil wir nunmehr feststellen müssen, dass die gleichen Täter mit wahrscheinlich höher entwickelter krimineller Energie weiter machten. Auch Honorare für Vortragstätigkeiten von Politikern sind ein beliebter Trick. Die Parteien freuen sich, wenn sie das Geld erhalten. Die Zuhörer hören auch brav ohne Gähnen zu, was so ein Redenschreiber dem Politiker zum erzählen aufgeschrieben hat. Schließlich hat man Kultur und weiß, dass es nach der Rede im kleineren Kreis zur Sache geht.

Bild 4Gerade im politischen und behördlichen Umfeld wird zunehmend praktiziert, dass sich rechtswidrig Handelnde, schon vorher, für beabsichtigte Handlungen durch Rechtsgutachten bestätigen lassen, dass die beabsichtigte Handlung rechtlich zulässig ist. Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer haben sich in sehr großer Zahl schon lange auf diese Kunden eingestellt. Auch die nachträgliche Rechtfertigung für fehlerhaftes Handeln im politischen und behördlichen Umfeld, durch unterschiedlich qualifizierte Auftragsgutachten ist üblich und weit verbreitet. Irgendwie erinnert das an den Ablasshandel des Mittelalters.

Selbst interne Berichte von Landesrechnungshöfen und dem Bundesrechnungshof, mit schwerwiegenden Mängelrügen, werden oft mit der Hilfe eingekaufter externer Gutachter zurückgewiesen. Alles dies natürlich finanziert aus öffentlichen Kassen.

Unternehmen und Bürger, die mit Hilfe derartiger Auftragsgutachten, zum Beispiel bei Rechtsstreitigkeiten benachteiligt werden oder wurden, sollten sich diesen Absatz ausdrucken und über den Schreibtisch hängen. Gerade im Zuge der "Deutschen Einheit" hatte das Unwesen mit bestellten Gutachten, bei der Abwehr berechtigter Rückforderungsansprüche, erhebliche Bedeutung.

Und welche Klasse Wirtschaftsprüfer bei der THA zum Teil beschäftigt wurden zeigen die nachfolgenden auszugsweise wieder gegebenen Testatanmerkungen aus offiziellen Wirtschaftsprüferberichten:

"Unter dem Vorbehalt, daß zusätzliche Abstimmungen zwischen der Treuhandanstalt und dem Liquidator hinsichtlich der Vergütung von Verpflegungsmehraufwendungen sowie dem Einsatz qualifizierter Mitarbeiter getroffen wurden und mit der Einschränkung, daß dem Prüfer die Belege nur unvollständig vorgelegt wurden, stellt der Prüfer im Ergebnis fest, das wesentliche Beanstandungen gegen die Abrechnungen ........ nicht vorliegen."

oder

"Als Ergebnis seiner Prüfung stellt der Prüfer unter dem Vorbehalt das für die Vergütung der Arbeits- und Fahrzeiten eine genaue Nachweisführung nicht vorlag, die Abrechnungsbelege nur unvollständig waren, eine zusätzliche Vereinbarung zur Berechnung der Schreibkosten und Postgebühren getroffen wurde, fest, daß keine wesentlichen Beanstandungen gegen die Abrechnung des Herrn RA ... vorliegen."

Der sachkundige Leser braucht bei solchen Schlussbemerkungen keine weiteren Erläuterungen mehr.