Adolf Krohn

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Branchenspezifische Spezialitäten zum Themenbereich Abzocken und Wirtschaftskriminalität

In diesem Prangerteil werden spezielle, tatsächlich geschehene Straftaten sehr umfangreich aber anonymisiert erläutert. Wir beschränken uns hier regelmäßig auf hinsichtlich der Beute und Methodik wesentliche Einzelfälle, die in der Regel nie straf- oder steuerrechtlich geahndet wurden. In einigen Fällen wird deutlich, wie die Betrüger den Betrogenen, durch äußerst geschickte Einbindung in die Straftaten daran hinderten, Strafanzeige zu erstatten oder Schadenersatz zu fordern. Dies, obwohl in einem Fall die Beutesumme deutlich über 100 Millionen DM lag.