Adolf Krohn

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Betriebskosten und Mietnebenkosten

Weit verbreitet ist die Auffassung, dass man die laufenden Betriebskosten auf die Mieter umlegen kann, deshalb brauche man dort nicht allzu scharf aufpassen. Irrtum wie viele erfahrene Facility-Manager heute wissen.

Hohe Betriebskosten in einer Liegenschaft gehen nahezu immer zu Lasten der erreichbaren Nettomiete, weil der Mieter naturgemäß die Gesamtkosten seiner Mietfläche betrachtet. Oder anders gesagt, je unwirtschaftlicher ihr Facility-Manager arbeitet, also je höher die Betriebskosten in einer Liegenschaft sind, je geringer ist die für die angemessene Verzinsung erforderliche Nettomiete. Hinzu kommt, dass Betriebskosten dann nicht auf den Mieter umgelegt werden können, wenn z.B. das Gebot der Wirtschaftlichkeit verletzt wurde. Eine Umlage auf den Mieter ist in solchen Fällen regelmäßig ausgeschlossen.

Kennt ihr Facility-Manager das Betriebskostenrecht, oder verlässt er sich hier auf externe Dienstleister? Wenn sie sich informieren wollen verweisen wir auf die Homepages:

http://Mietnebenkosten.com http://www.Heizkostenverordnung.de http://www.Schiedsurteil.de

Dort finden sie eine Menge Informationen zum Thema und im Downloadbereich umfangreiche Broschüren zum kostenlosen Herunterladen. Wenn wir ihnen mit unseren Dienstleistungen als Prüfer helfen können, gerne.

Schreiben sie, rufen sie uns an! Wir würden uns freuen, wenn wir ihr Facility-Management prüfen dürfen.

Noch etwas, auch die anderen Informationsangebote, innerhalb unserer Homepage, stehen im Zusammenhang mit Immobilien, Werksanlagen, Beschaffungswesen, usw...

In unserem Pranger finden sie anonymisierte Fallbeispiele, die ihnen zeigen, wie in konkreten Fällen Budgets ohne entsprechende Gegenleistung verbraucht wurden. Weitere Informationen finden sie in unserem Downloadbereich und in der Broschüre "Mietnebenkosten, die zweite Miete".