Adolf Krohn

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Abrechnung von Flugreisen

Wenn man sarkastisch genug ist kann man diesen Fall auch mit etwas Humor betrachten.

Üblich war es in diesem großen Betrieb, Mitarbeiterzahl bis zu 5.500, dass schulungsbedingt immer ein gewisser Teil der Mitarbeiter in den USA, in anderen Werken des Konzerns geschult wurden oder geschäftliche Unterredungen hatten.

Diese Mitarbeiter erhielten von der Deutschen GmbH durch die interne Personalstelle für einen solchen Flug seit Jahrzehnten immer das teuerste mögliche Ticket, damals im Prüfungsjahr ca. 4.500,00 DM für den Hin- und Rückflug.

Die vielen Mitarbeiter, die ein solches Ticket erhalten hatten, waren damit nicht etwa geflogen, sondern sofort zum ausstellenden Reisebüro gegangen und hatten es gegen billige Tickets (damals ca. 1.400,00 DM) für sich und diverse Familienmitglieder umgetauscht oder hatten sich den Differenzbetrag zwischen 1.400,00 DM und 4.500,00 DM für spätere Flugreisen mit der Familie gutschreiben lassen. Dass selbst die höherrangigen Mitarbeiter der Muttergesellschaft aus den USA, bei Flügen nach Deutschland nur billige Tickets bekamen und damit flogen, sei hier nur am Rande bemerkt. Die Revision verlangte die sofortige Einstellung der Lustreisenfinanzierung der Mitarbeiter aus Deutschland.

Statt jetzt stillschweigend das Unrecht einzusehen und sich mit der Änderung abzufinden, protestierten die Mitarbeiter äußerst aggressiv und argumentierten unter anderem, dass sie Anspruch auf die Differenz haben, weil sie die teuren Karten schon immer bekommen hatten. Die Jahresdifferenz war, verglichen mit dem was heute im Korruptionsmilieu üblich ist, mit ca. 170.000,00 DM vergleichsweise lächerlich. Lohnsteuern für den geldwerten Vorteil der Mitarbeiter wurden mangels behördlicher Feststellung natürlich nicht nacherhoben. Der verantwortliche Personalchef bekam eine formelle Abmahnung. Die Lustreisenfinanzierung wurde mit Wirkung für die Zukunft beendet.