Adolf Krohn

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Raubzug Deutsche Einheit

Mit diesem Thema müssen wir uns hier beschäftigen, weil nach unserer Einschätzung seit dem 2. Weltkrieg in Deutschland noch nie ein so gravierendes Ausmaß an Verstöße gegen das "Interne Kontrollsystem" in einem Vorgang zusammengekommen ist.

Die Abzockerei im Zuge der "Deutschen Einheit" einigermaßen zufriedenstellend zu erläutern würde den Rahmen dieser Seiten sprengen. Wichtig ist es zu begreifen, dass die Folgen des unzureichenden "Internen Kontrollsystems" bei der Umsetzung der "Deutschen Einheit" noch über Jahrzehnte gravierende Folgen für die gesamte Deutsche Wirtschaft haben wird. Viele wissen es nur noch nicht.

Auch unter geschichtlichen Maßstäben betrachtet, wird die Umsetzung der "Deutschen Einheit" als einer der ganz großen Raubzüge des letzten Jahrhunderts einzustufen sein.

Insbesondere, die dadurch mitverursachte Wirtschaftkatastrophe Ost, wird noch Jahrzehnte hohe Transferzahlungen von West nach Ost erfordern, um die von den westlichen Abzockern angerichteten Schäden, neben den Folgen des sozialistischen Wirtschaft, auszugleichen. Insbesondere die neuen Länder werden noch mindestens bis 2020 einen Zuschussbedarf im dreistelligen Milliardenbereich haben. Woher dieses Geld kommen derzeit ein Rätsel, weil auch die alten Länder mit der Bundesrepublik aus dem letzten Loch pfeifen.

Um ihnen einen kleinen Einblick zu geben, mit welchem internen Kontrollsystem mehrere hundert Milliarden DM Steuergelder und das DDR-Vermögen nach Vollzug der Deutschen Einheit verteilt wurde, nachfolgend ein abstraktes Beispiel:

Um das interne Kontrollsystem der Treuhandanstalt (THA) zu begreifen, muss man sich vorstellen, was in Deutschland passieren würde, wenn die 100 größten deutschen Unternehmen, u.a. Thyssen, Daimler-Benz, Krupp, Bosch, VW, BMW, Opel, Siemens, RWE, VEBA, VIAG, die Großbanken aus irgendwelchen internen Gründen die Bilanzierung einstellen und dem zuständigen Finanzamt keine durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigten Jahresabschlüsse einreichen. Diese Politik der Jahresabschlussverweigerung unter permanenter Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen dann mehrere Jahre beibehalten.

Dies ist natürlich ein theoretisches Szenario ohne realen Bezug, denn die Gesellschafter oder Aktionäre würden die Vorstände der Gesellschaften absetzen, Banken würden die Kreditlinien streichen, der Gesetzgeber hätte hinreichende Sanktionsmöglichkeiten in Form von Zwangsmaßnahmen unterhalb eines Einsatzes der Bundeswehr, diese widerstrebenden Unternehmer zu disziplinieren.

Warum wurde es aber der THA und den Folgegesellschaften nachgesehen, dass sie z.B. bei den handelsrechtlichen Pflichten zur Vorlage des Jahresabschlusses, bei den ca. viertausend Treuhandunternehmen i.L. andere, als die im Westen durch Gesetz und Rechtsprechung entwickelten Grundsätze ordnungsgemäßer Rechnungslegung anwendet?

Bild A4Tatsächlich zeigte sich bei einer Momentaufnahme im August 1995, im 5. Jahr der Deutschen Einheit, dass ca. 50% der Treuhandunternehmen in Liquidation, darunter einstmals weltweit tätige DDR-Konzerne, Rückstände bei den bestätigten Jahresabschlüssen von 2 bis 5 Jahre hatten. Kenner wissen, welche Bedeutung fehlende, durch Wirtschaftsprüfer bestätigte Jahresabschlüsse für erfolgreiches Abzocken haben. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass parallel neben der weltweiten Verwertung bedeutender Grundvermögen, Forderungen und Verbindlichkeiten und sonstiger Sach- und Vermögenswerte dieser früheren DDR-Unternehmen, zusätzlich, seit der "Wende" viele Milliarden DM Steuergelder durchgeflossen und verbraucht worden sind.

Auch die installierten Softwaresysteme waren für ein alle Treuhandunternehmen umfassendes, industrieübliches "Internes Kontrollsystem" nicht geeignet. Noch schlimmer, diese reichten nicht einmal für den engen Bereich der Treuhandanstalt.

Die SAP aus Walldorf, als weltweit bedeutendstes Softwarehaus für Unternehmenssoftware, kam erst in 1992 mit Teilaufträgen zum Zuge, als sich auch in der täglichen Arbeit abzeichnete, dass die bisher für Einzelbereiche eingesetzte Software eines kleinen Hamburger Softwarehauses die Leistungsgrenzen erreicht, wenn nicht sogar schon überschritten hatte. Bezeichnet für die Probleme war, dass die neue Software der SAP nicht etwa befristet parallel gefahren wurde, sondern mit hohem Risiko sofort umgestellt wurde. Sicher wäre es für die SAP eine unternehmerische Herausforderung gewesen, von der Wende an die Privatisierung der DDR-Wirtschaft zu begleiten. Dies ist mit schlimmen Folgen für unser Land nicht geschehen. Eine wirtschaftlich gebotene, integrierte, das gesamte DDR-Industrievermögen umfassende Softwarelösung, wurde nie installiert und möglicherweise nicht einmal angedacht. Wäre dies in 1989 überlegt worden, kein Weg hätte an die SAP in Walldorf oder wenige andere internationale Anbieter vorbeigeführt.

Auch die Führungsaufgaben mit Leuten zu besetzen, die gerade frei waren, war sicherlich, wie auch der Zustand des "Internen Kontrollsystems" zeigte, nicht der richtige Weg. Auch dort funktionierte vor allem die Versorgung parteipolitischer Günstlinge. Die Umsetzung der Deutschen Einheit war insgesamt eine einzige Katastrophe. Tatsächlich erschöpft sich vor diesem Hintergrund, der Verdienst des damaligen Bundeskanzlers auf das Zugreifen, als die Deutsche Einheit möglich war. Bei der Umsetzung hätte man die Grenzen des fachlichen Könnens besser erkennen sollen. Aber dies ist bei Politikern in Deutschland ständig zu beobachten: Sie halten sich für sehr gut, schielen vor allem nach den Vergütungen der Vorstände erfolgreicher Konzerne, bekommen mit den vorbildlichen beitragfreien Altersversorgungen ca. 40% der Spitzenvergütungen und leisten häufig nicht einmal für 10%.

Dennoch war es für Deutschland ein Glücksfall, dass gerade, als die "Deutsche Einheit" möglich war, der richtige Bundeskanzler regierte. Man braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, was passiert wäre, wenn 1989/90 das Gespann Lafontaine/Schröder vom Bürger gewählt worden wäre. Die Möglichkeit, die Einheit zu erreichen, wäre nach meiner Einschätzung verpasst worden. Deutschland hat damit nach dem zweiten Weltkrieg wiederholt Glück gehabt. Direkt nach dem Krieg war es die Regierung unter Adenauer, die für den Aufbau stand und bei der Ost-West Auseinandersetzung, als unter Helmut Schmidt gegen die eigene Partei der Nato-Doppelbeschluss durchgesetzt wurde, waren genau solche Glücksfälle, wie die Erreichung der Deutschen Einheit, die auch nur in einem Zeitfenster von drei Monaten zu bekommen war.

Die wirtschaftliche Umsetzung war jedoch eine politische Katastrophe, die aber auch durch das Berufspolitikerunwesen verursacht wurde, welches dazu führt, dass selbst bei bedeutenden nationalen Aufgaben die Parteien nicht miteinander am Ziel arbeiten. Hier sollte daran erinnert werden, dass die Opposition seinerzeit, von einem damals parteiintern mächtigen Funktionär gegen die Einheit in Stellung gebracht wurde. Vorgänge, die bei Amerikanern, selbst im Wahlkampf vollkommen undenkbar sind.

Statt dass der Bund als alleiniger Gesellschafter und Verantwortlicher für die Bestellung der Aufsichtsräte und Geschäftsführer der Treuhandunternehmen eine qualifizierte zentrale Buchhaltungsorganisation vorgab, wurde es den nach der Zerschlagung der Kombinate den über 10.000 Unternehmen der DDR überlassen, welche Computer und Software sie einkaufen und installieren. Dass die in Divisionsstärke über die meist marktwirtschaftlich unerfahrenen ostdeutschen Manager hergefallenen Handelsvertreter aus dem Westen, ihre Geschäftspartner über den berühmten Tisch gezogen haben, versteht sich von selbst. Miteinander kompatibel war nahezu nichts. Selbst innerhalb der Treuhandanstalt oder einzelner Direktorate und Niederlassungen dieser Anstalt waren die unterschiedlichen DV-Systeme oft nicht miteinander kompatibel und mussten zwecks Abstimmungen manuell übertragen werden. Eine Kompatibilität der Systeme in der Treuhandanstalt mit den berichtspflichtigen, über 10.000 Treuhandunternehmen, war regelmäßig sowieso nicht gegeben.

Um diesen organisatorischen Irrsinn einigermaßen zu verstehen, muss man sich die Treuhandanstalt als eine weitgehend lose Zusammenfassung von Fürstentümern (sprich Direktoraten) unter einem äußerst schwachen König (sprich Präsidium und Präsidenten und einem noch schwächeren aufsichtsführenden Kaiser (sprich Bundesfinanzminister) vorstellen. Kein Fürst ließ den anderen oder seinen König oder Kaiser mehr wissen, als er unbedingt Preis geben musste. Wenn man diese Führungsverhältnisse noch unter dem Aspekt der permanenten Belagerung und Infiltrierung durch Abzocker aller Art und aus allen politischen Lagern betrachtet, versteht man wieder etwas mehr die Ursachen, die letztendlich die Wirtschaftskatastrophe Ost auslösten.

Typisch für diese Situation war, dass die Treuhand oder das formal aufsichtsführende Bundesfinanzministerium von großen Abzockerskandalen im eigenen Bereich regelmäßig nur aus der Zeitung erfuhr. Dass dann der Bundesrechnungshof oder die interne Revision der Treuhand antrat und prüfte, versteht sich von selbst. An einige Prüfungen kann ich mich noch sehr gut erinnern, weil sie nur dazu missbraucht wurden, die Öffentlichkeit zu beruhigen oder festgestellt werden sollte, dass alles nicht so schlimm war.

Auch mehrere eingerichtete Bundestagsuntersuchungsausschüsse warfen ein äußerst schräges Licht auf die Qualifikation der vom Bundestag bestimmten Aufklärer. Sie müssen doch gemerkt haben, dass ihnen von der Treuhandanstalt nur abgestimmte und mehrfach gereinigte Kopiesammlungen zu den untersuchten Fällen zur Verfügung gestellt wurden. Oder haben sie es gemerkt und es ging den Untersuchenden nur um die Sitzungsgelder, dem hellen Schein der filmenden Medien, den schönen Reisen und sonstigen Annehmlichkeiten? Dies wird sich sicherlich nicht mehr aufklären lassen.

Ich selbst hatte in meiner aktiven Zeit die Gelegenheit, die Originalakten zu einem sehr spektakulären Fall mit den Kopien zu vergleichen, die dem Untersuchungsausschuss beim Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt wurden. Ungeklärt blieb für mich auch, nach den von mir der Ministerialratsebene gegeben Hinweisen, ob die Abgeordneten wussten, dass sie von der Treuhandanstalt vorgeführt wurden? Dies zu beantworten erfordert die Klärung der Frage, inwieweit die Politiker nur noch Marionetten der Ministerialrats- bürokratie sind. Auch dies sind Fragen, die schwer und vor allem nicht allgemeingültig beantwortet werden können. Ich kann mich auch an einen Staatssekretär aus dem nicht für die Treuhandanstalt zuständigen Bundeswirtschaftsministerium erinnern, der dafür sorgte, dass einer der ganz schlimmen Direktoren dieser Anstalt seinen Job, nicht aber die ganze Macht verlor. Dadurch wurde auch der Aufbau der noch in Entwicklung befindenden Abzockersysteme gebremst aber wie man in den Folgejahren sah, nicht verhindert.

Spitzenleistungen erbrachte die Treuhandanstalt vor allem auch bei der Millionärsproduktion durch unverständlich hohe Honorarzahlungen an Rechtsanwälte, Berater, Liquidatoren, usw., die zum Teil auch frühere Mitarbeiter waren.

Obwohl die für Nebentätigkeiten gezahlten Honorare schon unanständig hoch waren, wurden zusätzlich im Rahmen des Goldrausches "Deutsche Einheit" weitere Abzockersysteme entwickelt, die selbst, wenn im Einzelfall Honorare bis zu 46 Millionen DM für eine Nebentätigkeit an einen Liquidator gezahlt wurden, dies alles schlichtweg Peanuts vor den sonstigen Möglichkeiten waren, die sich durch die Mängel des "Internen Kontrollsystems" ergaben.

Zusammenfassend wird in der Folge dargelegt wie sich in Ergänzung zu den Buchhaltungsrückständen die sonstigen Abzockerpotentiale, z.B. der Liquidatoren, soweit sie bereits bekannt sind, darstellten:

Ob ein Stundenlohn von 250,00 DM oder 500,00 DM pro Stunde abgerechnet wurde, ob das Honorar für eine mehrjährige Nebentätigkeit im konkreten Einzelfall zehn, zwanzig oder 46 Millionen DM betrug, ob spezielle auf den Liquidator zugeschnittene Abzockermodelle 10 Millionen DM oder mehr im Einzelfall einbrachte, ob aus den abgerechneten sogenannten qualifizierten Mitarbeitern Millionengewinne realisiert wurden, alles dies sind wiederum "Peanuts" im Vergleich mit den Abzockermöglichkeiten eines Liquidators, dem Unternehmen mit Geld- und Sachwerten im Milliardenumfang inklusiv Forderungen übergeben wurden, ohne das z.B. eine Liquidationseröffnungsbilanz und die weiteren bestätigten Jahresabschlüsse erstellt wurden, die den Anforderungen des Handelsrechtes genügten.

Wer will ohne ordnungsgemäße Buchhaltung mehrere Jahre rückwirkend noch feststellen, wo die übergebenen Werte der einzelnen Treuhandunternehmen geblieben sind, wenn nicht einmal die übergebenen Vermögensteile in einer bestätigten Bilanz dokumentiert wurden?

Buchhalterisch ausgebildete Leser können nachvollziehen, wenn Unternehmen, die in der Regel auch noch über weltweite Geschäftsverbindungen verfügten, auch bei laufendem aktiven Geschäft, ohne ordnungsgemäße Buchhaltung und vor allem ohne ordnungsgemäße Jahresabschlüsse zu erstellen, fortgeführt, oder nur abgewickelt wurden, welch ein Abzockereldorado in den neuen Ländern geschaffen wurde.

Allein das im Rahmen der "Deutschen Einheit" voraussichtlich geschaffene Schwarzgeldvolumen kann unsere Rechtsordnung stärker bedrohen, als die Summe aller Schwerstkriminellen. Wie lächerlich vor diesem Hintergrund die Diskussion über die sogenannten schwarzen Kassen der CDU in Hessen mit unter 40 Millionen DM ist, wird hier nur zu deutlich. Bezeichnend für den Zustand unserer Parteien ist aber, dass alle nur das Unvermeidliche aufklären wollen, um den eigenen Platz in den laufenden Wahlkämpfen zu verbessern.

Wir schätzen die Beute der Abzocker im Zuge der "Deutschen Einheit" auf deutlich über 100 Milliarden DM. In diesem Zusammenhang ist auch die Ermordung von Detlef Rohwedder einzuordnen, der als dritter Präsident der Treuhandanstalt angetreten war Ordnung in das vorhandene Chaos zu bringen. Eine Ordnung, die Abzocken deutlich erschwert, bzw. in dem geschehenen Volumen unmöglich gemacht hätte. Allein deshalb ließen ihn die Nutznießer der realen Zustände ermorden. Die RAF-Story, oder die durch einen Fernsehfilm in 1998 erstmals aufgebaute Mordtheorie durch die STASI diente eher der Ablenkung braver, politisch gehorsamer Strafverfolger, als der Auffindung der Auftraggeber für diesen Mord. Auch die letzte Theorie, mit dem nach über zehn Jahren an einem vom Mörder am Tatort zurückgelassenen Handtuch gefundenen Haar, welches man nach behaupteten neuen gentechnischen Verfahren einem in Bad Kleinen erschossenen Terroristen zugeordnet hat, hatte schon am nächsten Tag den Geruch eines Gefälligkeitsgutachtens, weil das behauptete neue Verfahren als ein seit fünf Jahren bekanntes Verfahren vorgestellt wurde. Im übrigen können einzelne Haare an einem Handtuch sicherlich auch in der Asservatenkammer durch einen Luftzug zu dem Handtuch transportiert worden sein. Es gab vor dem Wirken des Herrn Rohwedder in der Treuhandanstalt auch kein erkennbares Motiv für die zugegeben wirre RAF-Gedankenwelt. Ganz anders sah die Motivstruktur unter Einbeziehung der Abzocker in der Treuhandanstalt aus. Dies wurde nach meiner Erkenntnis aber nie untersucht, weil die Treuhandanstalt aus politischen Gründen gut war. Unvorstellbar für die Nutznießer der bereits weitgehend vorbereiteten Abzockerstrukturen wäre es gewesen, wenn dieser Präsident noch einige Monate hätte arbeiten können und die Treuhandanstalt ein industrieübliches internes Kontrollsystem erhalten hätte. Abzocken im geschehenen Umfang wäre durch buchhalterische Transparenz verhindert mindestens aber strafrechtlich geahndet worden.

Hätte Herr Rohwedder schon damals erkannt, wie gefährlich seine Arbeit für die bereits installierten und vorbereiteten Abzockersysteme war, er hätte es seinem Mörder und dessen Auftraggeber schwieriger gemacht. In der Rückbetrachtung muss man jedoch einräumen, dass er zum Zeitpunkt seiner Ermordung noch nicht wissen konnte, wie weit die Abzocker ihre Systeme bereits installiert hatten. Später sprach in der Treuhand offen über die Stuttgarter, Heidelberger, Münchner und Hamburger Mafia. Der Wirtschaftsraum Frankfurt am Main fiel hingegen nicht durch Zusammenballung auf, obwohl auch dort einige Abzocker ihren Sitz hatten.

Nach dem Mord gab es nur noch im nicht für die Treuhandanstalt zuständigen Bundeswirtschaftsministerium einen Staatssekretär, der sich für eine Beseitigung der schlimmen Zustände in Berlin eingesetzt hat. Er erreichte auch die Absetzung eines wichtigen Treuhanddirektors, aber nur ein kurzfristiges Umdenken. Innerhalb des zuständigen Finanzministeriums gab es auch noch Widersacher auf der Ministerialratsebene, die aber sehr bald still wurden. Möglicherweise deshalb weil man den effektivsten Vertreter zum Aufsichtsrat in einem Treuhandunternehmen gemacht hatte. Manche sind halt sehr preiswert. Einige personelle Einzelmaßnahmen wurden in 1993/1994 durch die Initiative des Staatssekretärs aus dem Bundeswirtschaftsministeriums erreicht und diese später wieder von der Mehrheit der Abzocker neutralisiert. Statt Ordnung zu schaffen, ging man dann 1994 den Weg, die Arbeit der Treuhandanstalt mit dem 31.12.1994 als abgeschlossen zu erklären. Die noch anstehenden Arbeiten wurden und werden auch in 2002 noch erledigt, mehrfach auf wechselnde Organisationsstrukturen umgeschichtet. Die insgesamt Verantwortlichen wurden bestens mit hochdotierten Jobs bis zum Minister oder Vorstand politisch beeinflusster Organisationen versorgt. Ein Nebenzweck der 1994er Fertigstellungserklärung der Arbeit der Treuhandanstalt war, man brauchte die Mängel der eigenen Abschlussbilanz auf den 31.12.1994 später nicht mehr erklären, weil die vielen Folgegesellschaften die Bilanzierung der Treuhandanstalt nicht mehr fortführen mussten. Dies war auch eine wesentliche Ursache der Fertigstellungserklärung. Für die 95-er Bilanz hätte es in Deutschland kaum noch einen namhaften Wirtschaftsprüfer zur Testierung gegeben.

Welchen Belastungen die Deutsche Volkswirtschaft, durch Aufwendungen für Ostdeutschland noch Stand halten muss, wird sich in den nächsten Jahrzehnten zeigen. Unter 500 Milliarden DM wird der noch erforderliche West-Ost-Transfer in der Zeit bis 2020 sicher nicht liegen.

Kleinigkeiten wurden unmittelbar nach der Wahl in 1998 schon einmal offenbart, als davon berichtet wurde, dass die frühere Treuhandanstalt, den zu liquidierenden Unternehmen Darlehen zur Verfügung gestellt hatte, die am Kapitalmarkt beschafft wurden. Erst nach der Wahl fällt auf, dass diese Darlehen offensichtlich nicht mehr zurückgezahlt werden können und durch den Bund zu übernehmen sind. Sachverhalte, die bei hinreichender kaufmännischer Vorsicht, schon am 31.12.1994, als die Treuhand ihre Arbeit für beendet erklärte, als Verbindlichkeit bilanziell hätten eingestellt werden können und müssen. Aber es sind nach ersten öffentlichen Verlautbarungen nur knapp unter 20 Milliarden DM, die zusätzlich aufgebracht werden müssen. Warten wir ab, welche Leichen da noch begraben sind und welche Summen tatsächlich ungedeckt sind. Übrigens, die letzte Präsidentin der Treuhandanstalt bekam in ihrem neuen EXPO-Job direkt nach der Bundestagswahl 1998, 400 Millionen DM aus öffentlichen Haushalten für die EXPO in Hannover. Ursprünglich sollte die Weltausstellung ohne öffentliche Gelder auskommen. Es war aber nicht die letzte Zahlung, wie wir heute wissen. Auch diese Veranstaltung endete wie bei der Treuhandanstalt im wirtschaftlichen Chaos als Milliardengrab.

Controlling und Revision sind im öffentlichen Bereich zwar zwischenzeitlich auch bekannte Wörter, aber qualitativ wesentlich anders besetzt als in den meisten Unternehmen.

Insgesamt gehen wir in jedem Fall mageren Zeiten entgegen. Dies alles nur deshalb, weil das Jahrhundertwerk "Deutsche Einheit" gelinde gesagt, unter Missachtung der grundlegenden Regeln des "Internen Kontrollsystems" durchgeführt wurde. Oder anders gesagt, die Politik und der öffentliche Bereich hat unter der Treuhandaufsicht des Bundesfinanzministeriums, mit Unterstützung von Leihmanagern einmal Unternehmer und Manager gespielt und gründlich, mit schlimmen Folgen für unsere Volkswirtschaft, versagt.

Der Autor kann sich an hochdotierte zum Teil promovierte und habilitierte Berater aus dem Westen erinnern, die mit ihrem präsenten Können, auch im Westen wohl nichts mehr zu melden hatten. Richtig wäre es gewesen, unabhängig von Parteizugehörigkeit, für den wirtschaftlichen Aufbau auf ostdeutsche Fachkräfte zu setzen und diese hinsichtlich kostenrechnerischem Denken zu schulen und mittels eines ausgefeilten internen Kontrollsystems zu kontrollieren und zu trainieren. Selbst bei der Entsendung der Behördenmitarbeiter setzte man auf Freiwilligkeit und zahlte diesen noch eine sogenannte Buschzulage. Sachgerechter wäre es gewesen, im Abzählverfahren jeden dritten von West nach Ost und zur Schulung von Ost nach West zu senden. Derartig gravierende Einschnitte waren jedoch nur möglich, wenn die Opposition sich dem nationalen Interesse stärker verpflichtet gefühlt hätte.

Voraussetzung für eine qualifizierte Kontrollstruktur wäre aber ein umfassendes integriertes Rechnungswesen für alle Treuhandunternehmen gewesen, welches es, obwohl technisch möglich, nicht gab oder unter Anleitung der Abzocker nicht geben durfte.

Nach unserer Überzeugung waren die Entscheidungsträger in den ostdeutschen Unternehmen fast ausnahmslos gut ausgebildet. Lediglich die systembedingten kostenrechnerischen Denkstrukturen waren weitgehend unterentwickelt, nachzuschulen und zu trainieren. Strukturen, die im politischen Bereich überhaupt nicht vorhanden sind. Ich habe während meiner Arbeit im Osten viele persönlich kennen gelernt, die den sogenannten Beratern aus dem Westen schon nach kurzer Zeit in allen Bereichen überlegen waren.

Nachfolgend einige Spezialitäten, die nur vor dem vorstehend beschriebenen organisatorischen Hintergrund so geschehen konnten:

Rechtsanwalt und Notar mit dem von uns verliehenen Pseudonym X1.

Aufgefallen war X1 durch einen Versandfehler der Post, die eine für eine Niederlassung bestimmte Rechnung zur Zentrale nach Berlin schickte. Dem Rechnungsprüfer fiel auf, dass mit dieser Rechnung der Niederlassung Stunden für Zeiten berechnet wurden, für die X1 bereits in der Zentrale Stunden abgerechnet hatte. Vertuschen war zu gefährlich, also bekam es über die Abteilungsleitung die Revision, die auch noch einen Prüfer ansetzte, dem bestimmte Gepflogenheiten noch nicht bekannt waren. Ein qualifizierter Prüfbericht wurde vorgelegt, errechnete Gesamtrückforderung aus Doppelabrechnungen je nach Standpunkt des Rechners zwischen 120.000,00 DM und 200.000,00 DM. Wahrlich keine große Summe die nachgewiesen werden konnte, aber X1 war neben vielfältigen Berateraktivitäten auch noch Liquidator in 11 Treuhandunternehmen über die man aus Controllingsicht keine richtigen Erkenntnisse hatte. Darlehen waren ihm auch für die Finanzierung der Abwicklung gewährt worden. Mitarbeiter der Führungsebene der Treuhandanstalt wurden in dem Monate andauernden Gerangel damit zitiert. "Sind doch Peanuts, die man nicht strafrechtlich verfolgen müsse". X1 argumentierte, dass alles falsch sei, er teilweise 24 Stunden am Tag gearbeitet habe, seine Anreisen mit dem eigenen Flugzeug in Auto- und Bahnstunden umgerechnet habe und es in seinem Sekretariat zu Verwechslungen bei den aufgeschriebenen Tagen gekommen sei. Kurzum, vier Monate nach Aufdeckung der Doppelabrechnungen war er immer noch umfangreich für die Nachfolgegesellschaft der Treuhandanstalt, die BVS (Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) tätig. Dennoch hat der verantwortliche Kriminalkommissar a.D., der als freiberuflicher Mitarbeiter für die Treuhandanstalt arbeitete an seinem letzten Tag für die Treuhandanstalt noch Strafantrag gestellt. Wie schizophren in diesem unserem Land die Strukturen sind, zeigte sich später. Zu Recht, wenn man u.a. die Ermordung von Herrn Rohwedder einbezieht, machte er sich Sorgen um seine persönliche Sicherheit. Er beantragte einen Waffenschein und begründete dies mit seiner früheren Arbeit für die Treuhandanstalt. Die für seinen Wohnsitz zuständige Ordnungsbehörde schickte seinen Antrag ausgerechnet zur Treuhandanstalt, die sich verständlicherweise nicht so darstellen konnte, dass die Erteilung eines Waffenscheines möglich wurde. Im Ergebnis führte dies dazu, dass ein erfahrener Kriminalkommissar a.D., der sich zu Recht bedroht fühlte keinen Waffenschein bekam, und wie wir erst in 2002 erfahren mussten, ein unreifer 19-jähriger Jugendlicher ganz legal Waffen kaufen durfte, weil er in einem Schützenverein war und mit seinen Waffen in einem Amoklauf 14 Lehrpersonen, zwei Schüler und sich selbst in Erfurt erschoss.

Universitätsprofessor, Jurist und Mitglied des Deutschen Bundestages, promoviert, habilitiert, fest verankert im politischen Apparat mit zahllosen Verbindungen, ca. 20 Jahre Mitglied des Deutschen Bundestages und einheitsbedingt, Aufsichtsrat in einem großen ostdeutschen Industrieunternehmen, unter dem von uns verliehenen Pseudonym X2.

X3 promoviert, niedergelassener Rechtsanwalt und Aufsichtsrat im selben Unternehmen wie X2.

Die Vergütung als Aufsichtsrat war möglicherweise zu gering, eine Abhilfe musste gefunden werden. X2 und X3 hatten als Juristen in Kenntnis der Rechtslage, die Aufsichtsräten Beratungsverträge im konkreten Fall mit dem zu beaufsichtigten Unternehmen verbietet, Beratungen abgerechnet, die nach übereinstimmender Auffassung anderer Verantwortlicher nie erbracht worden sind. Und weil die Berechnungsgrundlage nach BRAGO und die Basissumme sehr hoch war berechnete X3 1.529.472,50 DM an Honorar. Nur verständlich, dass X2 hier nicht zurückstehen wollte, auch er berechnete die Summe von 1.529.472,50 DM. Beiden wurde das Honorar überwiesen. Irgendetwas lief dann schief, jedenfalls formulierte die Strafsachenstelle der Treuhandanstalt eine 11-seitige Strafanzeige gegen X2 und X3, die an den zuständigen Generalstaatsanwalt in Chemnitz, Herrn Hertwig, gerichtet war. Vieles sprach dafür, dass die Strafanzeige nie dort angekommen ist. Stattdessen wurden Verhandlungslösungen gesucht und gefunden. Man einigte sich darauf, dass X2 und X3 2.033.918,42 DM zurückzahlen. Gezahlt hat lediglich X3 in zwei Beträgen mit 1.753.598,65 DM und 280.319,77 DM, der über weitere Beratungsverträge im selben Unternehmen eine Gesamtbeute von ca. 6,5 Millionen DM eingefahren hatte. X2 dürfte seine Beute von 1.529.472,50 DM im vollen Umfang behalten haben. Strafverfahren gab es nicht, beide räumten freiwillig ihren Aufsichtsratssitz. Und damit sich die Bestrafung durch Aufsichtsentzug nicht allzu grausam auswirkte nahm sich X3 eine Partnerin, gründete unter deren Name eine neue Kanzlei und wurde von der Treuhandanstalt unter dem neuen Namen mit Aufträgen bestückt. X2 wurde wohl wegen seiner guten Verbindungen im politischen Umfeld im Ausland versorgt und bekam dort eine mit 280.000,00 DM/jährlich plus diverser Nebenleistungen dotierte Stellung im Vorstand einer großen europäischen Institution.

Ein bundesweit bekannter Ministerpräsident a.D. mit dem von uns verliehenen Pseudonym X4

Die Fairness gebietet hier natürlich entschuldigend zu berücksichtigen, dass so ein abgewählter Ministerpräsident in unserem politischen System möglicherweise ein großes psychisches Problem hat. Nachdem ihn der unberechenbare Wähler abgesetzt hat, sitzt er nun zu Hause mit lächerlichen, vielleicht 16.000,00 Euro im Monat, bestehend aus Ministerpräsidentenpension, Ruhegehälter, Diäten, Zinsen aus Übergangsgeldern, usw. Damit kann man bei sparsamster Lebensführung zwar auskommen, aber wenn man noch aus alten Tagen mit richtig reichen Industriellen und Bankiers verkehrt, wird man wohl doch als der kleine arme Politiker von oben herab angesehen. So etwas kränkt natürlich, wenn man sich für Größeres berufen fühlt und nur von den unberechenbaren Wählern daran gehindert wurde.

Was lag da näher, als die stille Wut, es denen da oben einmal zu zeigen. Und als die Wut so hoch kochte, bot sich die Chance. Die DDR brach zusammen, unterschrieb den Beitrittsvertrag zur BRD, die Treuhandanstalt suchte Aufsichtsräte in Masse, na und, Wirtschaftskenntnisse ?, wozu ?, so gut wie die Brüder im Osten bin ich allemal.

Gedacht, getan, und als Ministerpräsident a.D. musste es natürlich ein Posten als Aufsichtsratsvorsitzender sein.

Ein Industriekombinat mit umfangreichen Liegenschaften war schnell gefunden. Die störenden Ostmanager waren sehr schnell entfernt und durch "vertrauenswürdige Personen" aus dem Westen ersetzt.

Nach langen fast zweijährigen Bemühungen unterschiedlicher Akteure war es dann endlich geschafft. Widerstrebende Treuhandmitarbeiter wurden mitsamt ihren Kaufinteressenten für Teile des Kombinates neutralisiert. Das Werk konnte endlich liquidiert und für eine DM mit ca. 1,25 Millionen qm bebauter Grundstücke gekauft werden. Auch die Zugaben aus öffentlichen Kassen waren mit gerundet 280 Millionen DM nicht schlecht.

Jetzt war man nicht mehr der arme kleine Ministerpräsident a.D. sondern einer der ganz bedeutenden Industriellen und was kaum einer der Vorbilder schaffte, auch noch ein anerkannter, mehrfach öffentlich gefeierter "guter Mensch".

Mit dem Vermögenserwerb änderte sich auch die Blickrichtung, weil man zu den ganz Reichen da oben nicht nur aufschließen konnte, sondern auch noch ein vorher durch die THA weitgehend entschuldetes Unternehmen, mit erheblichen stillen Reserven vorzuweisen hatte.

So oder ähnlich kann es gewesen sein und sollte wie schon erwähnt mildernd berücksichtigt werden.

Und die Erfolgsbilanz ist schon vorbildlich. Mit einem Investitionskapital von einer DM aus dem Privatvermögen ein vielschichtiges Industriekombinat mit 1,25 Millionen qm. bebauter Grundstücke, darunter eine Wohnsiedlung, Ferienanlage, innerstädtischer Verwaltungshäuser und natürlich die Werksanlagen zu übernehmen und zusätzlich noch insgesamt aus öffentlichen Kassen, überwiegend von der Bundesanstalt für Arbeit, gerundet 280 Millionen DM in bar, als Zugabe zu erhalten, das hat sicherlich noch keiner seiner Vorbilder aus der Industrie geschafft. Welche Werte da für eine DM übernommen wurden zeigte sich auch, als kurz nach dem Kauf die für eine DM mitgekaufte Wohnsiedlung für 46 Millionen DM und die werkseigene Ferienanlage für 4,8 Millionen DM weiter verkauft wurde.

Selbst die Strafsachenstelle der Treuhandanstalt und der Bundesrechnungshof hatte nach mehrjährigen Bemühungen erkennbar kapituliert und gegen die gewaltige Vermögensverschiebung vom Staat in das Privatvermögen des Ministerpräsidenten a.D. von zurückhaltend geschätzt 500 Millionen DM für eine tatsächlich mittels Verrechnungsscheck bezahlte 1 DM nichts mehr unternommen.

Beim "Raubzug Deutsche Einheit" waren halt Bilderbuchkarrieren möglich. Im konkreten Fall hat allerdings auch das Bundesfinanzministerium und Akteure innerhalb und aus der Führung der THA mitgeholfen und bewusst oder unbewusst letztendlich auch der Wirtschaftsprüfer, der bei der Ermittlung des Kaufpreises wahrlich großartige Prüferkunst bei der Herunterrechnung des Substanzwertes bewies.

Wer weiß, vielleicht erhält X4 für diese, auch für ostdeutsche Verhältnisse hervorragende Abzockerleistung, irgendwann einmal das Bundesverdienstkreuz verliehen.

Auch Versuche über kleine Mittäter den großen Deal zu kippen scheiterten ausnahmslos, wahrscheinlich auch wegen des hochkarätigen Beziehungsgeflechtes des X4.

Noch etwas, später soll X4 seine für eine Mark getätigte Erwerbung von 1,25 Millionen qm bebauter Grundstücke wieder für eine Mark an ein anderes Unternehmen verkauft haben. Angeblich weil dieses Unternehmen investieren wollte. Ob es vorher einen Beteiligungstausch dergestalt gab, dass der Verkauf nur gegen die Übernahme wesentlicher Teile des kaufenden Unternehmens durch X 4 erfolgte habe ich leiser nicht prüfen können. Wahrscheinlich ist, dass der Verkauf auch nur als Showlösung veranstaltet wurde um den nervigen Bundesrechnungshof zu schweigen zu bringen. Warum sollte man sonst für eine DM einen Unternehmenskomplex mit 1,25 Millionen qm bebauter Fläche verkaufen? Denkbar ist natürlich auch, dass der Bundesrechnungshof in diesem Fall nicht locker lies und verdeckt weiter ermittelte. Ob dieser sich dann mit einer Showlösung zufrieden gab und der Ministerpräsident in geeigneter Form seine Beute Sichern oder noch mehren konnte, mögen Historiker untersuchen. Die strafrechtliche Verjährung ist längst eingetreten, sofern hier Ansatzpunkte gefunden werden. Und den Schaden zahlen über die Schuldentilgung erst zukünftige Generationen, weil die Staatsausgaben schon lange über Darlehen finanziert werden, die vielleicht in 50 Jahren erst getilgt werden können.

X5n als Pseudonym für viele besonders bevorzugte Liquidatoren

Liquidatoren brauchte die Treuhandanstalt für die Abwicklung von Unternehmen, die wirtschaftlich in der Marktwirtschaft zum DM-Kurs keine Überlebenschancen hatten. Ziel war die freiwillige Liquidation, statt Gesamtvollstreckung, die ostdeutsche Variante des Konkursverfahrens.

Vorgegeben war schon frühzeitig ein Stundenverrechnungssatz von 250,00 DM. Bei physisch glaubwürdigen 300 Stunden im Monat hätte sich das Honorar auf 900.000,00 DM im Jahr belaufen. Das war natürlich viel zu wenig für die Liquidatoren, viel zu hoch für das Bundeswirtschaftsministerium und, was viel schlimmer gewesen wäre, die Leistungsstunden hätten nachgewiesen werden müssen. Sie wären also überprüfbar gewesen. Was für einen Liquidator, der im Haupterwerb noch eine Kanzlei und viel mehr betreibt nur schwer möglich gewesen wäre. Zumal manche nur selten im zu liquidierenden Unternehmen gesehen wurden. Wozu auch, für die Arbeit gab es ja qualifizierte Mitarbeiter, die zusätzlich aus dem abzuwickelnden Treuhandunternehmen mit in der Regel öffentlichen Geldern bezahlt wurden.

Abhilfe wurde nach der Ermordung des beim Abzocken störenden 3. Präsidenten der Treuhandanstalt gesucht und gefunden, durch die nachträgliche Umstellung der Honorarvereinbarung von Stundensatz auf pauschal nach Teilungsmasse. Dies führte in konkreten Einzelfällen dazu, dass aus aufgelaufenen 1 Million DM Honorar inklusiv der qualifizierten Mitarbeiter, plötzlich 7.014.891,96 DMund in einem anderen Fall über 14 Millionen DM Honorar ohne der Kosten der qualifizierten Mitarbeiter wurden. Spitzenvertreter war ein Liquidator mit 46 Millionen DM Honorar für diverse Mandate. Andere, darunter auch frühere Angestellte der Anstalt lagen zwischen 8 und 26 Millionen DM Honorar. Gelder, die nur für die als Nebenleistung erbrachte persönliche, aber nicht messbare Dienstleistung gezahlt wurden. Die eigentliche Abwicklungsarbeit wurde zusätzlich, über qualifizierte Mitarbeiter vergütet und natürlich wurden auch diese Abwicklungsmannschaften aus den Kassen der abzuwickelnden Unternehmen bezahlt. Um diesen Liquidationsaufwand zu finanzieren wurden Substanzwerte der abzuwickelnden Unternehmen, Betriebserträge oder laufende Ausgleichszahlungen der Treuhandanstalt oder anderer öffentlicher Kassen eingesetzt.

1995 wollten einige dem Staat gegenüber loyale Mitglieder der politischen Ebene in Bonn, kurzerhand die Honorare für Liquidatoren auf maximal 3 Millionen DM je Liquidator -immer noch für eine Nebentätigkeit- festschreiben. Dies führte im Ergebnis dazu, dass die bisher tätigen Kanzleien mit Wissen der Treuhandanstalt unter verschiedenen Namen der einzelnen Mitarbeiter an verschiedenen Anschriften unter den Namen der Kanzleipartner tätig wurden, ohne auch nur ein einziges Mandat tatsächlich abzugeben oder nicht anzunehmen.

Beispiele:

Beispiel Kanzlei A 1:

Insgesamt 4 Rechtsanwälte der Kanzlei unter vier verschiedenen Namen und Adressen. Im August 1995 wurden insgesamt 20 Mandate betreut.

Gesamthonorarvolumen abgerechnet bis August 1995 gerundet 18,8 Millionen DM

2. Beispiel Kanzlei A 2:

Insgesamt 5 Rechtsanwälte der Kanzlei unter fünf verschiedenen Namen und Adressen. Im August 1995 wurden insgesamt 32 Mandate betreut.

Gesamthonorarvolumen nicht abzuschätzen, da die Daten der Niederlassungen der THA nicht zur Verfügung standen.

3. Beispiel Kanzlei A 3:

Insgesamt 4 Rechtsanwälte der Kanzlei unter vier verschiedenen Namen und Adressen. Im August 1995 wurden insgesamt 59 Mandate betreut.

Gesamthonorarvolumen ca. 16 Millionen

Weiterhin gab es die Variante, wenn ein Name durch Skandale verschlissen und dadurch die Abberufung nicht unwahrscheinlich war, dass Partnerkanzleien aufgebaut wurden, so z.B. geschehen bei zwei Rechtsanwälten im Südwesten der Republik von denen einer unter dem Namen einer neu aufgenommenen Partnerin sich in Sachsen niederließ und natürlich weiter für die THA oder BVS arbeitete.

Die Politik war mit diesen Showlösungen offensichtlich zufrieden und konzentrierte sich anschließend nur noch darauf, ob zu dem Honorar noch Umsatzsteuer zu zahlen war. Natürlich wurde die Umsatzsteuer auch weiterhin gezahlt. Nur am Rande sei bemerkt, anfangs bedeutende Widersacher aus den Bonner Ministerien, wurden später auch mit Posten im Osten finanziell versorgt und wurden nie wieder als Kritiker gehört. Andere Verantwortliche für die Treuhandanstalt erhielten hochdotierte Posten vom Minister bis zum Vorstandsmitglied oder Vorstandsvorsitzenden bundeseigener Gesellschaften. Bananenrepublik ? Nein! Bundesrepublik Deutschland.

Einzelne Liquidatoren fielen trotz der Mängel des Internen Kontrollsystems mit speziellen Abzockermodellen auf. In der Folge einige Beispiele:

Pseudonym X6, Rechtsanwalt im Südwesten der Republik

X6 hatte die Idee alle Mitarbeiter der Abwicklungsmannschaften in seinem Büro als Mitarbeiter einzustellen und den Abwicklungsunternehmen diese Mitarbeiter in Rechnung zu stellen. Damit es sich lohnt wurde den Ist-Kosten ein Betrag von 5,75 DM je Stunde und Mitarbeiter als sogenannte Handling-Gebühr zugeschlagen. Da das bei noch produzierenden Unternehmen zeitweise über 1000 Mitarbeiter waren, kamen da sehr schnell 10.394.273,45 DM neben dem Liquidationshonorar an Handling-Gebühr zusammen. Wie immer war dies der Treuhandanstalt, als sie dies bedingt durch das mangelhafte "Interne Kontrollsystem" erst über Presseveröffentlichungen erfuhr, äußerst unangenehm. Ein dienstbereiter Wirtschaftsprüfer musste ran, ermittelte die vorstehende Summe und veränderte in Absprache mit einem Treuhandmitarbeiter bis zum abschließenden 3. Bericht seine Berichtsaussage soweit, dass die Summen aus dem Abschlussbericht entfernt und die Sache insgesamt verniedlichend dargestellt wurde.

Irgendwie klappte es nicht, weil auch der Bundesrechnungshof, wie immer nach Presseveröffentlichungen prüfte und Aufklärung verlangte. Letztendlich fand man die Lösung, die man sowohl dem Bundesrechnungshof, als auch der Öffentlichkeit verkaufen konnte. Über eine deutliche rückwirkende Erhöhung des Liquidationshonorars um ca. 5 Millionen DM auf 7.153.925,00 DM und rechnerische Rückzahlung eines Teilbetrages aus der Handlinggebühr auf Raten hatte man die richtige Showlösung gefunden. Optisch dargestellt wurde dies den Kontrollierenden vom Bundesrechnungshof so, dass der Beschuldigte X6 den Schaden durch Rückzahlung wieder gut gemacht hatte. Dass man ihm vorher die Rückzahlung durch ein Mehrhonorar von 5 Millionen DM schmackhaft gemacht hatte, dass brauchten die Prüfer ja nicht unbedingt zu wissen. Ob der Bundesrechnungshof das überhaupt wissen wollte, kann bezweifelt werden.

Im Bankräuberjargon kann man das auch so darstellen: Ein Bankräuber raubt 10 Millionen DM. Vor Gericht wird dann ein Deal dergestalt gemacht, man schenkt ihm 7 Millionen bei Strafbefreiung, wenn er das Versteck der geraubten 10 Millionen verrät.

Und das X 6 weiter für die Treuhandanstalt und der Folgegesellschaft BVS (Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) tätig war, das versteht sich von selbst. Schließlich musste man dafür sorgen, dass er den schmerzlichen Verlust von der einstmals wesentlich höheren Beute durch Zusatzgeschäfte wieder ausgleichen kann. Und ob der erwischte Liquidator X6 die Ratenzahlungen wirklich geleistet hat, darf zusätzlich bezweifelt werden. Schließlich ging es nur um eine Showlösung zur Beruhigung der Öffentlichkeit und des Bundesrechnungshofs.

Pseudonym X7, promovierter, habilitierter und zeitweise per Haftbefehl gesuchter Rechtsanwalt im Südwesten der Republik

Gegen X7 wurde schon vor seiner Arbeitsaufnahme als Liquidator der Treuhandanstalt wegen diverser Wirtschaftsstraftaten ermittelt. Honorarvolumen bei der Treuhandanstalt insgesamt mit Stand August 1995, 12.042.308,00 DM zuzüglich 7.662.196,14 DM für qualifizierte Mitarbeiter. Er selbst wurde so gut wie nie in den Liquidationsunternehmen gesehen. Wozu auch? Es war wie bei allen Liquidatoren nur eine Nebentätigkeit. Aufgefallen war er durch Grundstücksverkäufe und Verkauf sonstiger Gegenstände des Aktivvermögens der Liquidationsunternehmen an seine mit ihm geschäftlich verbundene Ehefrau und anderer verbundener Geschäftspartner. Als dies der Treuhandanstalt durch Indiskretionen Dritter auffiel, waren die Grundstücke bereits ein weiteres Mal, an zumindest formal Unbeteiligte veräußert wurden und nicht mehr sicherzustellen.

Im Rahmen eines Gesamtdeals wurde der sich ständig auf der Flucht oder in Sanatorien befindliche X7 dann vielen Jahren in seiner Heimatstadt wegen früherer Straftaten zu 4,5 Jahren Gefängnis verurteilt und die Straftaten bei der Treuhandanstalt weder geahndet, noch die dort erbeuteten Werte eingezogen. Ein komfortabler, finanziell gesicherter Ruhestand dürfte ihm nach der zwischenzeitlich verbüßten Haftstrafe sicher sein. In diesem Fall gab es auch Hinweise darauf, dass er durch die fehlende Anwesenheit in den abzuwickelnden Unternehmen nur relativ geringe sonstige Abzockermöglichkeiten hatte, so dass davon auszugehen ist, dass er im Ruhestand mit einer verbleibenden Gesamtbeute von ca. 12 Millionen DM auskommen muss.

Pseudonym X8 in früheren Berufstätigkeiten auch schon Diskjockey und im "Goldrauch Deutsche Einheit" Privatisierungsdirektor.

Pseudonym X9, ein nach den späteren Feststellungen zum Zeitpunkt der Deutschen Einheit bereits bankrotter Glücksritter und Abzockerpartner des X8

Firmen verkaufte X8 aus dem Treuhandvermögen gleich dutzendweise an X9, natürlich mit allen Konten und Grundstücken. Allein in einer Firma sollen liquide Mittel von 46 Millionen DM auf den Konten gewesen sein. Eine ideale Finanzbasis für den Abzocker, der sofort nach der Übernahme durch ein Darlehen in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages die Firmenkonten angezapft hat. Bei der strafrechtlichen Bewertung ging man insgesamt später von einem Gesamtschaden von 20 Millionen DM aus. Real dürfte die Beute in den über zwanzig übernommenen Firmen eher einen dreistelligen Millionenbetrag erreicht haben. Die Täter wurden moderat zu geringen Haftstrafen von knapp über zwei Jahren verurteilt und genießen seit vielen Jahren wieder die Freiheit. Die Beute wurde nie gefunden. Den Rest richtet der Steuerzahler und der Beitragszahler zur Arbeitslosenversicherung. Auffällig war in diesem Fall, dass die Staatsanwaltschaft sich öffentlich beschwerte, dass sie bei der Aufarbeitung des Falles von Mitarbeitern der Treuhandanstalt laufend behindert wurde. Davon wusste auch die Staatsanwaltschaft Berlin oft zu berichten, sie sagte es nur selten so deutlich. Noch etwas, es wurde nur ein Partner des Privatisierungsdirektors enttarnt und verurteilt. Insgesamt privatisiert wurden von ihm mehrere hundert Firmen. Aber warum nicht? Vom Diskjockey zum Privatisierungsdirektor aufzusteigen, ist schon eine Karriere, die im "Goldrausch Deutsche Einheit" bei guten Beziehungen nicht ungewöhnlich war.

X 10 n als Pseudonym für viele Qualifizierungsgesellschaften

Sogenannte Qualifizierungsgesellschaften wurden auf Initiative der Treuhandanstalt in sehr großer Zahl geschaffen. Aufgabe dieser Gesellschaften war es, die im Osten durch den Zusammenbruch der Wirtschaft frei werdenden Arbeitskräfte irgendwie zu beschäftigen. Ein weiteres Ziel war es, möglichst viele zu beschäftigen und damit dies funktioniert, sollten möglichst wenige Maschinen eingesetzt werden. Da der Hauptauftrag darin bestand, alte Fabriken anzureißen, wird schon deutlich wie diese Qualifizierung aussah. Kaufleute und Techniker im Einzelfall sogar Wissenschaftler wurden mit mehr oder weniger Druck zu Schrottbrennern und ähnlich geringwertige Tätigkeiten qualifiziert. Professionelle Abrissunternehmen hätten die da mit wenig Maschinen zu erbringenden Leistungen mit einer um den Faktor 10 höheren Produktivität erbringen können.

Dies wäre auch sinnvoll gewesen, weil bei einer Fahrt durch die Neuen Länder immer noch viel zu viele schrottreife Buden stehen.

Dennoch hatten sich einige aus den ostdeutschen Firmenvermögen und aus anfänglichen Hilfen der Bundesanstalt für Arbeit ein erhebliches Potential an Baumaschinen aufgebaut. Als diese Gesellschaften dann nach wenigen Jahren privatisiert wurden geschah "Wundersames". Der Maschinenbestand blieb, einige erhielten noch umfangreiche Liegenschaften und natürlich Aufträge dazu. Die Maschinen und das Personal wurde weiter benötigt um Abrissarbeiten durchzuführen. Die ohne Eigenmittel der Gesellschaft zugegangenen Maschinen wurden zum auch im Westen üblichen Stundensatz der Treuhandanstalt oder den Treuhandunternehmen berechnet. Auch dies waren Bilderbuchkarrieren für die Eigentümer dieser Gesellschaften.

In einem Fall war dies besonders auffällig, weil eine Qualifizierungsgesellschaft mit allen Liegenschaften, Maschinen, Aufträgen, Subventionen und über 5 000 Mitarbeitern für 100.000,00 DM den Besitzer wechselte. Allein die Subventionen erreichten ein Volumen von ca. 100 Millionen DM.

Pikant war in diesem Fall, dass ein Rechtsanwalt die Gesellschaftsanteile für einen nicht bekannten Dritten verwaltete. Wer dies war könnte, wenn überhaupt nur im Rahmen einer strafrechtlichen Prüfung festgestellt werden. Daran, das war zu erkennen, hatte niemand bei der Treuhandanstalt oder der BVS Interesse.

Also wurde wieder die übliche Showlösung mit Wirtschaftsprüfer und verschiedenen papierreichen Spielen gefahren. Den Schaden trug wie immer der Steuerzahler und der Beitragszahler für die Arbeitslosenversicherung. Die Beute zu Lasten des Steuerzahlers war schon beachtlich und dürfte den Initiatoren und deren Kinder und Enkel ein sorgenfreies finanziell abgesichertes Leben ohne eigene Leistung bescheren. Zeitweise wurde vermutet, dass sich hinter dem treuhänderisch, die Anteile haltenden Rechtsanwalt, ein damals wie heute mächtiger Gewerkschaftsfunktionär aus dem Osten verbarg. Dies war zwar denkbar, aber eher unwahrscheinlich, weil Abzockerei nahezu in allen Fällen zugunsten der westlichen Brüder erfolgte. Viel wahrscheinlicher war für mich, dass ein Politiker oder Gewerkschaftsfunktionär aus dem Westen Eigentümer war. Nur so war ein Vermögenstransfer im dreistelligen Millionenbereich für 100.000,00 DM zu erklären. Dass auch in Bonn sehr schnell die Angelegenheit totgeschwiegen wurde, war allzu auffällig.

X 11 n als Pseudonym für eine bedeutende Menge Dienstleister, die der Treuhandanstalt mit einer ganz besonderen Dienstleistung Nutzen brachte und durch die sie selbst in jedem Einzelfall zu Millionären wurden.

In einem Fall war es eine im Westen der Republik bekannte Gesellschaft mit einem relativ geringen, wenig lukrativen Beteiligungsvermögen. Andere u.a. auch eine Gesellschaft aus der Schweiz waren mit vergleichbaren und ähnlichen Modellen tätig.

Die Treuhandanstalt hatte ein wichtiges, auch von der Politik vorgegebenes Ziel, möglichst viele Investitionszusagen in der Summe und möglichst viele zugesicherte Arbeitsplätze außerhalb der Treuhandanstalt durch Investoren vertraglich zu sichern. Man privatisierte mit hohem Tempo. Manche Privatisierungen sahen im Ergebnis so aus, das man die Kosten zu Lasten des Steuerzahlers oder Beitragszahlers zur Arbeitslosenversicherung nur verdreifacht hat. Das heißt, während die Treuhandanstalt vor der Privatisierung 20,00 Stunde für den abgegebenen Mitarbeiter zahlte, kostete dieser Mitarbeiter nach der Privatisierung das dreifache und war unverändert am selben Arbeitsplatz tätig.

Dies lief nach unterschiedlichen typischen Modellansätzen so ab:

1. und 2. Beispiel:

Ein sogenannter Investor übernahm die Buchhaltung oder in einem anderen Fall das Archiv eines Treuhandunternehmens als selbstständige Dienstleistung mit dem dort vorhandenen Personal. Dieses Personal, welches nach den ostdeutschen Tarifen in 1995 Kosten inklusiv aller Nebenkosten von knapp unter 20,00 DM/Stunde verursachte, wurde, weil es unverändert gebraucht wurde, zeitgleich an das Treuhandunternehmen, für die im Westen üblichen Preise vermietet. Für die Mitarbeiter änderte sich durch diese Transaktion nur die Kopfzeile der Gehaltsabrechnung sonst nichts. Für den Investor war das fast eine Genehmigung zum Geld drucken, weil er jetzt im Regelfall die in Westdeutschland üblichen Verrechnungssätze vereinbarte, ohne den übernommenen Mitarbeitern westdeutsche Löhne zu zahlen.

3. Beispiel:

In einem anderen Werk wurde für wenig Geld die gesamte Ingenieurabteilung und das Reparaturpersonal inklusiv Maschinen, Hallen und Grundstücke an ein fachfremdes Unternehmen aus dem Westen verkauft, welches sich bisher überwiegend mit Industriereinigung ernährte. Insgesamt waren es ca. 650 Mitarbeiter, die formal im Treuhandunternehmen ausschieden und als Dienstleister am selben Arbeitsplatz blieben. Allerdings nach dem Verkauf zu wesentlich höheren Kosten. Während das Treuhandunternehmen bei den einstmals eigenen Mitarbeitern Kosten inklusiv aller Sozialleistungen und Urlaub etc. von ca. 20,00 DM/Stunde hatte, kosteten nach dem Verkauf die Facharbeiter mindestens ca. 49,00 DM/Stunde. Das die fast verschenkten Maschinen, deren Wiederbeschaffungswert mit den Hallen bei ca. 100 Millionen DM einzuschätzen war, zusätzlich nach Einsatzstunden berechnet wurden, versteht sich von selbst. Und damit der Investor nichts riskiert, gab es für die ersten beiden Jahre gleich einen Rahmenvertrag zu den westdeutschen Preisen dazu. Für die Mitarbeiter änderte sich auch hier nichts, außer die Kopfzeile der Lohn- und Gehaltsabrechnung in der ein anderer Arbeitgeber stand. Weil an der Privatisierung ein aus dem Westen stammender Vorstand beteiligt war, der schon in der sogenannten "Flick-Affäre", aber auch in der neuen Parteifinanzierungsaffäre als Politiker eine strafrechtlich relevante Rolle gespielt hat, ist nicht auszuschließen, dass da auch für Parteien Gelder geflossen sind. Als dann im Handelsblatt dieses Privatisierungsmodell als ein "Furore machendes Outsourcingmodell" dargestellt wurde, war dies nichts anderes als eine öffentliche Ohrfeige für die Gemeinschaft der Steuerzahler.

4. Beispiel:

Eine andere Dienstleistungsvariante wurde so praktiziert, dass die Entsorgungseinrichtungen allein mit dem Betriebspersonal, und den laufenden Werksaufträgen verkauft wurden. In solchen Fällen wurden nicht immer die Preise in den nach dem Verkauf geltenden Rahmenverträgen festgeschrieben, weil die verkaufenden Treuhandunternehmen von diesen Entsorgungseinrichtungen abhängig waren und sich zwingend mit den neuen Eigentümern einigen mussten. So wurden unterschiedliche zentrale Entsorgungsanlagen aber auch für den Betrieb unverzichtbare Sondermülldeponien verkauft. Die ab der Privatisierung den Treuhandunternehmen berechneten Entsorgungsleistungen wurden für diese natürlich wesentlich teurer und im Regelfall aus öffentlichen Geldern finanziert, weil die Treuhandunternehmen sich über die Treuhandanstalt refinanzierten.

5. Beispiel:

Eine ganz hochkarätige Sache war die selektive Übernahme der Forschungseinrichtungen innerhalb von produzierenden Treuhandunternehmen. Selektiv deshalb, weil nur Forscher übernommen wurden, die durch laufende Analyseaufträge des Treuhandunternehmens finanziell getragen wurden und solche die ein patentrechtlich verwertbares Wissen mitbrachten. In einem konkreten Einzelfall führte dies bei einem sogenannten Investor zu zwei weltweit angemeldeten Patenten im Entsorgungsbereich. Sogenannter Investor deshalb, weil der Aufwand für die Investition und mehr im Treuhandunternehmen durch andere Verträge abgesichert und verdient wurde. Aber auch hier wurden die abgegebenen und im Sale and lease back verfahren zurück geholten Forscher als neue Arbeitsplätze von der Treuhand gefeiert.

6. Beispiel:

Oder eine andere Gesellschaft hatte sich die Forschungseinrichtungen einverleibt und wickelte neue Forschungsaufträge ab, die von dem Treuhandunternehmen zum Stundensatz bezahlt wurden. Das wesentliche Interesse des Unternehmens lag auch nicht in der Forschung oder deren Ergebnisse, sondern in der Gewinnspanne zwischen Kosten und Ertrag für die mit dem Treuhandunternehmen verrechneten Mitarbeiter, weil auch in diesen Fällen die verrechneten Stundensätze dem westdeutschen Standard entsprachen und die Forscher und die Hilfskräfte, die zuvor von dem Treuhandunternehmen übernommen worden waren, nach ostdeutschen Tarifen bezahlt wurden. Die Forschungsergebnisse als solche, waren wie eine Kurzprüfung zeigte, im wesentlichen nacherfundene bekannte Sachverhalte, an die zwingend niemand Interesse hatte, die nach der Erforschung auch nicht genutzt wurden. Der Trick war wirklich die Nutzung der Preisspanne zwischen den Kosten der ostdeutschen Mitarbeiter und den in Westdeutschland üblichen Verrechnungssätzen.

7. Beispiel:

Wie hochrentabel dieses neuartige in den neuen Ländern von westlichen Abzockern entwickelte "sale and lease back" Verfahren beim Personal war, zeigte eine westdeutsche Unternehmensgruppe. In kurzer Zeit hatte man ca. fünfzig Unternehmen mit systembedingt zwingend positiven Deckungsbeiträgen in den neuen Ländern aufgebaut. Dies alles ohne nennenswertes eigenes Geld in den Unternehmen einzusetzen. Ca. 50 deshalb, weil der Versuch das von dieser Unternehmensgruppe geschaffene Netzwerk zu enttarnen, irgendwann in diesem Zahlenraum aufhörte, weil z.B. Treuhänder, zum Teil im Ausland, die Gesellschaftsanteile für Dritte verwalteten. Staatsanwälte wurden in diesem Fall nicht tätig. Dies hätte auch wegen des hohen Personalbedarfs und der internationalen Verbindungen der Unternehmensgruppe keine Staatsanwaltschaft leisten können und wohl auch kaum wollen. Um dies zu wiederholen, alle Unternehmen funktionierten nach dem Muster, die von der Treuhandanstalt übernommenen Mitarbeiter zu übernehmen und ohne Lohn- und Gehaltsänderungen zu ostdeutschen Konditionen zu beschäftigen und dem Treuhandunternehmen zu den in Westdeutschland üblichen Verrechnungssätzen zu überlassen. Die Verdienstspanne lag bei diesem "sale and lease back" immer zwischen 100 und 200 %.

Für die Treuhand waren diese in den 7 Beispielen dargelegten Abzockersysteme auch ein Erfolg, der vielfach in den Medien gefeiert wurde. Jeder abgegebene Mitarbeiter schmückte die Erfolgsbilanz der Treuhandanstalt mit angeblich geschaffenen neuen Arbeitsplätzen. Das dies oft nur Arbeitsplätze waren, die mit hohen Kosten für die Allgemeinheit im Rahmen dieses "sale and lease back" Verfahrens geschaffen wurden, wen interessierte das. Die schwindelerregende Erfolgsbilanz der Treuhandanstalt hätte sowieso keiner Kontrolle Stand gehalten, weil diese vielfach öffentlich gefeierten Erfolge nur die Summe einer EXCEL - Spalte innerhalb einer Tabelle war, in der im Wesentlichen nur addiert wurde. Selbst gescheiterte Privatisierungen führten bei der zweiten oder dritten Privatisierung wiederum zu einer Zunahme der geschaffenen und zugesagten Arbeitsplätze, ohne dass die zuvor durch die Pleite verlorenen Arbeitsplätze subtrahiert wurden.

Diese Art der statistischen Spielchen haben sich im Übrigen auch bei der Bundesanstalt für Arbeit lange gehalten. Erst kürzlich wurde durch die Indiskretion eines Mitarbeiters der Revision bekannt, dass die Vermittlungsergebnisse seit Jahren gefälscht wurden. Es ahnte eigentlich jeder informierte Bürger, dass da etwas nicht stimmen konnte. Auch der Revisionsmitarbeiter glaubte offensichtlich, möglicherweise wegen seiner gutbürgerlichen Erziehung, dass sich jemand im politischen Bereich für die Fälschungen interessiert. Dem war nicht so, wie er feststellen musste. In der Folge ist zu befürchten, dass er selbst, neben den vielen Millionen nicht vermittelten Arbeitslosen, der einzige Verlierer ist. Er wird, dies ist zu befürchten, ohne weitere Beförderungen seinen Dienst verrichten, bis er selbst kündigt.

Weitere Beispiele zum Raubzug Deutsche Einheit könnten wir hier aufnehmen, haben darauf aber verzichtet, weil nur der systematische Aufbau der Abzockersysteme im Zuge der Deutschen Einheit dargestellt werden sollte.